Citation: Steinseltz - XXXregister – 1795 |
Im Sechsten Jahr den Frankischen ein und unteilbaren? Republik, der zweÿ und zwanzigsten Tag des Monats Vendemiaire des Abends um fünf Uhr, ist von ein Martin Wenner der Maurer, Bürger, und durch die Weisenburger xxx Verwaltung untere? xxx xxxx Tag xx Jahres xxx Installirten Munizipal Adjuncte? und xxx xxx dahier zu Steinselz, Weisenburger xxx und xxx Rheinische Departements, allhier im Gemeinde? Hauß xxx: Philippe Wolf, Bürger und xxx- mann dahier, welcher unter Verbeÿständung Jacob Neger des Webers so ein und fünfzig Jahr alt und Johannes Neeger des Taglöhners so Dreÿßig Jahr alt beide Bürger und dahier wohnahft, wie angezeigt, wie sein Ehefrau Eva eine geboren Neegerin die– sen Morgen um Neun Uhr mit einer jungen Söhn- lein entbunden worden seÿn, welches er ein xxx und daßelbe Michael, benannte. Ueber welche Anzeige, als mit den Verweißung des Kindes, und der Außsage der Zeugen überin- stimmend xxx und solcher nach geschehene Ablëßung von Vater des Kindes und deren benannte Zeugen mit ein unterschreiben ließen, xx Note. Philipp Wolf, als Vater des Kindes xxx, des Schreibens xxx zu sein, xxx daß xxx sein gexxx Hand X Zeigen. Jacob Neger Johannes Neeger Martin Wenner xxx und xxx xxx |